Adoptionsantrag: Worauf müssen Paare bei einer Adoption achten?

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Viele Menschen wünschen sich mit ihrem Partner ein gemeinsames Kind. Leider ist es nicht immer möglich, ein eigenes Kind zu bekommen. Aufgrund dessen greifen immer mehr Menschen auf eine Adoption zurück und erfüllen sich so ihren Kinderwunsch. Gleichzeitig bieten sie einem Kind ein schönes Leben bei sich an. In diesem Beitrag erhalten Sie viele Informationen rund um das Thema „Adoption“.

Der Adoptionsantrag: Wem ist es erlaubt, ein Kind zu adoptieren?

Im Gesetz sind sehr genaue Regelungen niedergeschrieben, welche besagen, wer ein Kind adoptieren darf und wer nicht. Jeder, der mindestens 25 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig ist, kann sowohl im In- als auch im Ausland ein Kind adoptieren. Wenn es sich um ein Ehepaar handelt, muss lediglich einer der beiden 25 Jahre alt sein. Der andere muss ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Im Gegensatz zu dem vorhandenen Mindestalter gibt es kein Höchstalter. Es sollte aber schon darauf geachtet werden, dass der Altersunterschied nicht größer als 40 Jahre ist.

Nach dem deutschen Adoptionsrecht können nur Ehegatten ein Kind gemeinsam adoptieren. Seit dem Jahre 2013 existiert eine sogenannte Sukzessivadoption. Sie ermöglicht Menschen, die sich in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, ein gemeinsames Kind zu adoptieren. Wenn weder eine Eingetragene Lebenspartnerschaft noch eine Ehe vorliegt, kann nur einer das Kind adoptieren. Das ist deshalb möglich, da Alleinstehende auch zu einer Adoption berechtigt sind.

Welche Kinder dürfen adoptiert werden?

Ein Kind darf nur dann adoptiert werden, wenn die leiblichen Eltern unbekannt sind, nicht mehr leben oder das Kind zur Adoption freigeben. Des Weiteren gilt zu beachten, dass Geschwister nur gemeinsam adoptiert werden können, außer es liegt ein Ausnahmefall vor. Natürlich kann auch eine volljährige Person adoptiert werden. In diesem Fall behalten die leiblichen Eltern die unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche. Im Bezug auf den Unterhalt haften die Adoptiveltern aber vor den leiblichen Eltern.

Das Verfahren der Adoption

Das Adoptionsverfahren ist sehr lang. Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, tatsächlich ein Kind adoptieren zu wollen, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes wenden. In diesem Zusammenhang müssen Sie mit dem Adoptionsvermittler ein allgemeines Gespräch führen. In dieser Unterhaltung verschafft sich der Adoptionsvermittler einen ersten Eindruck über die Interessierten und prüft die Eignung der Personen. Anschließend stehen den Bewerbern zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Die erste Option wäre darauf zu warten, bis die Adoptionsvermittlungsstelle sich meldet und ein Kind vorschlägt. Die zweite Option wäre an die auswärtigen Adoptionsvermittlungen Bewerbungen zu schicken, damit diese nach einem passenden Kind suchen. Im Prüfungsvorgang der Adoption werden das Alter sowie die bisherige Entwicklung des Kindes überprüft. Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung der Vermögensverhältnisse, des Charakters sowie des Alters der potenziellen Eltern. Nachdem ein Kind gefunden wurde, erfolgt eine Kennenlernphase. Sie soll den Aufbau der Bindung unterstützen.

Wenn sich die Interessenten dann für die Adoption des Kindes entscheiden, bekommen sie die Pflegeerlaubnis. In dieser Zeit haben die Eltern noch kein Sorgerecht. Trotzdem sind sie für den Unterhalt des Kindes zuständig. Letztlich muss die Adoption noch rechtskräftig gemacht werden. Hierfür muss ein Aufnahmeantrag bei einem Notar gestellt werden. Der Notar leitet den Antrag an ein Vormundschaftsgericht weiter. Dieses Gericht ist auch für die Beendigung der Adoptivpflege zuständig. Nachdem dies passiert ist, kann das Kind rechtlich adoptiert werden.

Die Zeit nach der Adoption

Nachdem alle Papiere unterschrieben worden sind, müssen die Interessenten auf die Ankunft des Kindes warten. Nutzen Sie diese Zeit und bereiten Sie sich gründlich auf die Ankunft vor. Sollte Ihr Kind aus dem Ausland kommen, ist es sehr wichtig, dass Sie sich mit dem früheren Leben des Kindes auseinandersetzen und auch der Kultur nicht abneigend gegenüberstehen.

Wie sollte man es dem Kind sagen?

Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem Sie Ihrem Kind sagen müssen, dass es adoptiert ist. Das stellt keine leichte Aufgabe dar. Grundsätzlich gilt, je früher Sie es Ihrem Kind sagen, desto leichter wird es die Nachricht verkraften können. Achten Sie darauf, dass Sie die leiblichen Eltern des Kindes niemals abwerten. Dies würde nämlich zu einer starken Verwirrung, insbesondere bei Kleinkindern, führen. Wenn Sie Hilfe bei dieser Aufgabe benötigen, kann der Austausch mit anderen Eltern sehr hilfreich sein. Insbesondere Eltern, die diese Aufgabe bereits hinter sich gebracht haben, können hierbei eine sehr große Hilfe darstellen.

Die leiblichen Eltern des Kindes

Die meisten Adoptivkinder fangen irgendwann an, nach ihren leiblichen Eltern zu suchen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass das nicht erfolgt, weil die Kinder Ersatz für Sie suchen. Die Kinder wollen lediglich ihre Identität finden. Da dieser Tag für viele Adoptiveltern nicht gerade der Schönste ist, sollten Sie sich bereits vorab damit abfinden, dass der Tag kommen wird. Es gibt ein Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dieses stellt sicher, dass dem Adoptieren alle Informationen offengelegt werden. Außerdem erfolgt eine Unterstützung von der Seite der Adoptionsvermittlungsstelle.

Trotzdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Suche zu keinem Erfolg führt. Denken Sie daran, dass das Thema Adoption nicht einfach sein wird, es stellt aber gleichzeitig eine sehr große Chance für alle Beteiligten dar.

 

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