Pflege zu Hause: So bewältigen Angehörige die Aufgabe

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Sie waren ein Leben lang für Sie da und nun brauchen sie selbst rund um die Uhr Hilfe. Die Pflege von Eltern oder Großeltern verändert das Leben. Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Menschen wünscht sich eine häusliche 24-Stunden-Pflege.  Viele Angehörigen versuchen diesen Wunsch zu erfülllen, oft durch den Einsatz von polnischen Pflegekräften. Die neue Situation belastet aber physisch und psychisch und kann den Pflegenden über den Kopf wachsen. Was Sie wissen und worauf Sie beim Pflegen zu Hause achten sollten.

Wer als pflegebedürftig gilt

Menschen, die bei der Verrichtung des täglichen Lebens Hilfe brauchen, gelten als pflegebedürftig. Funktionieren Körperhygiene, Mobilität und Ernährung der Eltern und Großeltern nicht mehr selbständig, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Diese sogenannte Grundpflege ist entscheidend und kann auch durch polnische Pflegekräfte ausgeführt werden.

Können sich die Angehörigen beispielsweise nicht mehr selbst Waschen, An- und Ausziehen oder eine warme Mahlzeit zubereiten, benötigen sie für diese Aufgaben fremde Hilfe. Dauert die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse. Informieren Sie sich und beantragen Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung rechtzeitig.

Die drei Pflegestufen

Es gibt drei Pflegestufen. Die Dauer der Pflegezeit pro Tag und der Anteil der Grundpflege entscheiden über die Höhe der Pflegestufe. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist verantwortlich für das Einordnen des Pflegebedürftigen in die entsprechende Pflegestufe.

  • Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit

Brauchen Menschen im Schnitt eineinhalb Stunden Hilfe täglich, kommen sie in Stufe 1. Von dieser Zeit müssen wenigstens 46 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Zwei Verrichtungen dieser Basispflege müssen notwendig sein.

  • Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftigkeit

Die eingestuften Personen benötigen im Schnitt 180 Minuten Pflege pro Tag. Wenigstens zwei Stunden dieser Zeit müssen für das Einordnen in die zweite Stufe Grundpflege sein.

  • Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigen der dritten Stufe benötigen durchschnittlich fünf Stunden Pflege pro Tag. Vier Stunden dieser Zeit entfallen auf die Grundpflege. Brauchen die Pflegebedürftigen rund sieben Stunden Pflege pro Tag und wird diese auch in der Nacht benötigt, ist eine Einstufung als „Härtefall“ möglich. Dies gilt auch, wenn in der Nacht regelmäßig mindestens zwei Pfleger anwesend sein müssen; in solchen Fällen kann durchaus von einer 24 Stunden Pflege gesprochen werden.

Seelische und körperliche Belastung

Die Pflegebedürftigkeit der Eltern oder Großeltern ist nicht leicht zu akzeptieren. Viele Angehörige können den voranschreitenden körperlichen und geistigen Verfall ihrer Lieben schwer mit ansehen. Die Pflegebedürftigkeit der Eltern oder Großeltern beschneidet die neu gewonnene Freiheit. Die Mehrzahl der Eltern und Großeltern will in dieser schweren Phase ihr Heim nicht verlassen und wünschen sich eine häusliche 24h-Pflege.

Die meisten Angehörigen berücksichtigen die Wünsche ihrer Lieben. Die Pflegekraft, evtl. aus Osteuropa/Polen, hat eine gesunde seelische Distanz zu Ihren Eltern und Großeltern. Sie ist im professionellen Umgang mit dem körperlichen Verfall, aggressivem Verhalten oder aufkommenden Schuldgefühlen und Depressionen der Pflegebedürftigen geschult.

Sie kennt ihre Grenzen und kann entsprechend reagieren. Ausgebildetes Pflegepersonal weiß zudem über Pflegehilfsmittel, Sturzprophylaxe oder das Pflegegeld Bescheid und kann Sie beraten. Eine professionelle Pflegekraft entlastet und gibt den Angehörigen Freiheit zurück. Die Pflege der Eltern und Großeltern in den eigenen vier Wänden ist für viele Angehörige wichtig.

Holen Sie sich für diese schwierige Aufgabe professionelle Hilfe ins Haus. So meistern Sie diese herausfordernde Zeit ohne das Überschreiten Ihrer körperlichen und seelischen Grenzen.

 

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