Was steht Eltern zu? Regelungen zu Sonderzahlungen während der Elternzeit

0

Die Geburt eines Kindes bedeutet für jede Familie einen großen Umbruch. Finanziell muss jetzt streng kalkuliert werden, damit das Baby gut versorgt ist. Je nach Arbeitsvertrag können Sonderzahlungen die finanzielle Belastung während der Elternzeit deutlich reduzieren.

Was gilt laut Arbeitsvertrag als Sonderzahlung und wann beginnt Elternzeit?

Sonderzahlungen werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Je nach Firma gehören dazu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt). Hinsichtlich der Zahlungspflicht gehört die Zeit des Mutterschutzes nicht zur Elternzeit. Hierbei handelt es sich um die letzten Wochen der Schwangerschaft sowie die ersten Wochen nach der Geburt.

Während dieser Wochen muss anstehendes Urlaubsgeld vom Arbeitgeber auf jeden Fall bezahlt werden. Ob die Zahlungspflicht auch für die anschließende Elternzeit besteht, ergibt sich aus jedem Arbeitsvertrag individuell. Deshalb lohnt es sich bereits bei der Bewerbung, auf solche Details zu achten.

Wer bereits sehr lange im Unternehmen tätig ist, bekommt selbst bei einer Kann-Regelung meistens seine Sonderzahlungen auch während der Elternzeit. Denn damit belohnt die Firma die langjährige Arbeit als „Betriebstreue“.

Wie werden Sonderzahlungen während der Elternzeit versteuert?

Der Betrag einer Sonderzahlung kann ab bestimmten Grenzwerten auch abgabepflichtig sein. Zusammen mit allen weiteren Einnahmen kommt mindestens eine Pflicht zur Abgabe von Sozialleistungen zustande. Doch ist diese Minderung des Betrages kein Nachteil für Eltern.

Denn trotz Arbeitsausfall werden auf diese Weise Rentenpunkte oder Rechte auf Leistungen der Krankenversicherung fortlaufend erworben. Langfristig hilft dies dabei, Eltern im späteren Leben nicht zu benachteiligen (Mehr Infos gibt es hier: Vexcash.com).

Eine Ausnahme kann eine Befreiung von der Pflicht zur Sozialversicherung bedeuten. Wer beispielsweise schon ein Jahr vor der Elternzeit den Versicherer gewechselt hat, muss sein Urlaubsgeld nicht für die ansonsten fälligen Abgaben aufbringen.

Wie können Zahlungsausfälle überbrückt werden?

Leider bestehen deutschlandweit weiterhin Unstimmigkeiten darüber, ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen während der Elternzeit verpflichtend oder freiwillig erfolgen. Bei ansonsten guter Bonität können jetzt Klein- oder Minikredite mögliche Finanzschwierigkeiten überwinden. In der Regel sind die Vergaberegeln für Kredite dieser geringen Höhe einfach und monatlich überschaubar.

Ohnehin ist der Finanzmangel während der Elternzeit staatlich minimiert. So gibt es ab Geburt eines Kindes Kindergeld, Mutterschaftsgeld je nach individueller Sachlage. Weitere Zuschüsse müssen rechtzeitig beantragt werden, am besten schon ab Bekanntwerden der Schwangerschaft. Damit lässt sich die verdienstarme Zeit für die meisten Familien gut überbrücken.

Fazit

Sonderzahlungen während der Elternzeit sind für viele Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geregelt. Zusätzlich helfen staatliche Auszahlungen dabei, dass Eltern während der Elternzeit nicht verarmen. Allerdings sollte bereits während der Schwangerschaft alles beantragt werden, um gut über die Verdienstausfallzeit zu kommen.

 

About Author